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46. Änderung des Fächennutzungsplanes Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
47. Änderung des Fächennutzungsplanes frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie Einholen der Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB |
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